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NWB Nr. 23 vom Seite 1775 Fach 30 Seite 1477

Das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

von Richter am OLG Detlef Burhoff, Münster

Am hat der Bundestag das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – KostRMoG v. (BGBl 2004 I S. 718) beschlossen, dem am der Bundesrat zugestimmt hat. Damit treten am die kostenrechtlichen Änderungen der Kostenrechtsnovelle in Kraft. Kernstück dieser Reform des gerichtlichen Gebührenrechts ist das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das die seit 1957 geltende BRAGO, die bisher das anwaltliche Gebührenrecht geregelt hat, ablöst. Der Gesetzgeber hat mit dem RVG die BRAGO nicht nur geändert, sondern ein völlig neues Gesetz geschaffen. Zwar bestehen viele der bisherigen BRAGO-Vorschriften fort; sie sind jedoch fast alle modifiziert oder geändert worden. Einige Bereiche der anwaltlichen Tätigkeiten sind zudem völlig neu strukturiert. Das gilt vor allem für die Tätigkeit des Rechtsanwalts in Straf- und OWi-Verfahren, die in Teil 4 und 5 des Vergütungsverzeichnisses (VV) neu gestaltet worden sind. Die nachfolgenden Ausführungen wollen einen allgemeinen Überblick über die gesetzliche Neuregelung geben.

I. Sprachliche Neuerung

Das RVG unterscheidet sich schon in seiner sprachlichen Benennung von der BRAGO. Während bislang das Entgelt für die anwaltliche Tätigkeit nach einer Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung berechnet wurde, ist jetzt Grund...