Keine betriebliche Veranlassung einer doppelten
Haushaltführung einer als freie Mitarbeiterin tätigen
Journalistin
Einkommensteuer 1998
Leitsatz
Die Voraussetzungen für die
Anerkennung einer zeitlich beschränkten doppelten Haushaltsführung
sind bei einer als freie Mitarbeiterin tätigen Journalistin, die nach
Abschluss des Studiums am Ort ihres Auftraggebers einen eigenen Haustand
begründet und auch im Haushalt ihrer Mutter wohnt, mangels eines
Dauerschuldverhältnisses nicht gegeben, wenn sie von ihrem Auftraggeber
nur jeweils einzelne Aufgaben zugewiesen bekommt, die sie erledigt und für
die sie bezahlt wird und eine vertragliche Bindung an den Auftraggeber,
über diese einzelnen Aufgaben hinaus, nicht besteht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 1195 Nr. 20 RAAAB-22185
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