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Doppelbesteuerung | Beteiligung eines Steuerausländers an einer inländischen gewerblich geprägten Personengesellschaft
(1) Im Auftrag einer vollbeendeten Personengesellschaft eingelegte Einsprüche und Klagen sind rechtsschutzgewährend als Rechtsmittel der ehemaligen Gesellschafter auszulegen. (2) Eine gewerblich geprägte deutsche GmbH & Co. KG, die ausschließlich an einer Brauerei (Kapitalgesellschaft) auf den Seychellen beteiligt ist, hat dort eine Betriebsstätte i. S. von § 12 AO, wenn der GmbH-Geschäftsführer auf den Seychellen eine eigene Wohnung besitzt, sich mehrere Monate im Jahr dort aufhält, als Direktor der Brauerei in deren Räumen tätig wird und auf den Seychellen die Gesellschafterversammlungen der GmbH & Co. KG vorbereitet und durchführt. (3) Wird die Beteiligung an der Brauerei auf den Seychellen ansonsten in einem Büro eines Kommanditisten in Deutschland verwaltet, so besteht ...BStBl I 1999, S. 1076