Keine
Körperschaftsteuerbefreiung einer Public-Leasing betreibenden
Wirtschaftsförderungsgesellschaft
Leitsatz
1) Wirtschaftliche Betätigungen
stellen dann keine "auf Förderung der Wirtschaft beschränkten
Tätigkeiten" i.S. des
§ 5 Abs. 1 Nr. 18
KStG mehr dar, wenn die
Wirtschaftsförderungsgesellschaft dadurch über das zur
Aufgabenerfüllung erforderliche Maß wirtschaftlich tätig wird
und in Konkurrenz zu Gewerbetreibenden tritt.
2) Beinhaltet die Betätigung der
Wirtschaftsförderungsgesellschaft neben für die Steuerbefreiung
unschädlichen Leistungen schwerpunktmäßig das sog.
Public-Leasing, so führt dies insgesamt zur Versagung der Steuerbefreiung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1158 EFG 2004 S. 1158 Nr. 15 KAAAB-22131
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