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Prozessrecht | Verkündung des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes
Das Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – KostRMoG) v. 5. 5. 2004 ist im BGBl 2004 I S. 718 verkündet worden und tritt am 1. 7. 2004 in Kraft. Das Gesetz enthält als Art. 1 ein neues Gerichtskostengesetz (GKG) einschließlich eines neuen Kostenverzeichnisses, als Art. 2 das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG), das die Vergütung bzw. Entschädigung von Sachverständigen, Dolmetschern, Übersetzern, ehrenamtlichen Richtern und Zeugen regelt, und als Art. 3 das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das die bisherige Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung ersetzt. Über die neue Systematik der Rechtsanwaltsgebühren werden wir in NWB Heft 23/2004 ausführlich berichten.