Aussetzung der Vollziehung unter Widerrufsvorbehalt
Abgrenzung gewerbliche/freiberufliche Tätigkeit bei
Unternehmensberatung
Einkommensteuer 1997, 1998, 1999 und
2000
Umsatzsteuer 1997, 1998, 1999 und 2000
Gewerbesteuermessbetrag 1997, 1998, 1999 und 2000
Leitsatz
1. Die Beifügung eines
Widerrufsvorbehalts in einer Aussetzungsverfügung bedeutet keine teilweise
Ablehnung eines AdV-Antrags, weil die aufschiebende Wirkung bis zu seinem
Widerruf erhalten bleibt.
2. Ein dem Berufsbild eines
beratenden Betriebswirts ähnlicher Beruf liegt nur dann vor, wenn er auf
einer vergleichbar breiten fachlichen Vorbildung beruht und sich die
Beratungstätigkeit auf einen vergleichbar breiten betrieblichen Bereich
erstreckt. Ob dies der Fall ist, hängt von den besonderen Umständen
des Einzelfalls ab.
Fundstelle(n): PAAAB-21957
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