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FG des Saarlandes Urteil v. - 1 K 196/01

Gesetze: EStG 1997 § 10e Abs. 1, HGB § 255 Abs. 2 S. 1

Neueindeckung des Daches unter Beibehaltung der Dachform führt nicht zu nach § 10e EStG begünstigtem Herstellungsaufwand

Sanierung auf Raten

Einkommensteuer 1999

Leitsätze

1. Wird das erneuerungsbedürftige Hausdach ersetzt und dabei unter Beibehaltung seiner Form grundlegend saniert, so stellt sich die Neueindeckung des Daches nicht als Herstellungsaufwand, sondern als typischer und somit im Rahmen der Wohneigentumsförderung nach § 10e EStG nicht steuerwirksamer Erhaltungsaufwand dar.

2. Der bloße Umstand, dass für erforderlich gehaltene Gebäudemodernisierungsmaßnahmen nur deshalb über einen längeren Zeitraum verteilt werden, weil dem Steuerpflichtigen die Finanzmittel fehlen, um sie in einem Zug durchführen zu können, führt nicht zwangsläufig zu steuerwirksamem Herstellungsaufwand.

Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern auferlegt.

Fundstelle(n):
BAAAB-21953

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