Neueindeckung des Daches unter Beibehaltung der Dachform führt nicht zu nach § 10e EStG begünstigtem Herstellungsaufwand
Sanierung auf Raten
Einkommensteuer 1999
Leitsätze
1. Wird das erneuerungsbedürftige Hausdach ersetzt und dabei unter Beibehaltung seiner Form grundlegend saniert, so stellt
sich die Neueindeckung des Daches nicht als Herstellungsaufwand, sondern als typischer und somit im Rahmen der Wohneigentumsförderung
nach § 10e EStG nicht steuerwirksamer Erhaltungsaufwand dar.
2. Der bloße Umstand, dass für erforderlich gehaltene Gebäudemodernisierungsmaßnahmen nur deshalb über einen längeren Zeitraum
verteilt werden, weil dem Steuerpflichtigen die Finanzmittel fehlen, um sie in einem Zug durchführen zu können, führt nicht
zwangsläufig zu steuerwirksamem Herstellungsaufwand.
Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern auferlegt.
Fundstelle(n): BAAAB-21953
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