Eigenheimzulagenberechtigung beim Erwerb von
Angehörigen
Nachweis eines entgeltlichen Erwerbs
Eigenheimzulage ab 1998
Leitsätze
Der Nachweis eines
eigenheimzulagenbegünstigten entgeltlichen Wohnungserwerbs ist nicht
erbracht, wenn beim Erwerb einer Wohnung von nahen Angehörigen weder die
Zahlung noch die Verwendung des im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreises
bewiesen werden kann, da es an einer notariellen Kontrolle der Kaufpreiszahlung
fehlt und lediglich eine einen Zu- bzw. Abfluss nicht belegende Quittung
über eine Barzahlung vorgelegt wird.
Die Klage wird als
unbegründet abgewiesen.
Die Kosten des
Verfahrens werden den Klägern auferlegt.
Fundstelle(n): XAAAB-21950
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