Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung
eines Grundstücks vor seiner Bebauung
Gewinnfeststellung
einheitlicher u. gesonderter 1993
Leitsatz
Veräußert eine GbR ein im
zeitlichen Zusammenhang erworbenes unbebautes Grundstück und geht das
Eigentum noch vor Beginn der von ihr nach dem mit dem Grundstückserwerber
abgeschlossenen Bauleistungsvertrag durchzuführenden Erschließung
und Errichtung eines schlüsselfertigen Gebäudes auf den
Grundstückserwerber über, wird die GbR durch die Übernahme der
Bauverpflichtung gewerblich tätig. Dass es sich insoweit um ein Objekt
handelt, steht der Nachhaltigkeit nicht entgegen.
Fundstelle(n): IAAAB-21942
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