Berichtigungfähigkeit einer zu Unrecht Umsatzsteuer
ausweisenden Rechnung
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
(Umsatzsteuer 1998)
Leitsatz
Weist ein Unternehmer im Rahmen einer
nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen zu Unrecht
Umsatzsteuer aus, kann er die Rechnung mit der Folge, dass er die ausgewiesene
Umsatzsteuer nicht schuldet, nur berichtigen, wenn zum Zeitpunkt der
Rechnungsberichtigung die ungerechtfertigt hohe Vorsteuer aus der
unzutreffenden Rechnung noch nicht durch das FA ausbezahlt wurde. Das
Steuergeheimnis steht der insoweit erforderlichen Mitteilung der
Steuerverhältnisse des Rechnungsempfängers nicht entgegen.
Fundstelle(n): XAAAB-21937
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