Aufwendungen eines Mieters für den Anbau eines Fahrstuhls als außergewöhnliche Belastung
Leitsatz
Aufwendungen eines Ehepaars für den behindertengerechten Umbau eines von ihm gemieteten Einfamilienhauses (Einbau eines Fahrstuhls,
Umbau eines Badezimmers), die durch eine unheilbare Lähmungserkrankung der Ehefrau verursacht sind und dieser die bestmögliche
Lebensqualität bei Weiternutzung des Hauses ermöglichen sollen, können als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden, wenn
die Steuerpflichtigen hierdurch keinen über bloß spekulative Möglichkeiten hinausreichenden und deshalb hinreichend konkretisierten
Gegenwert erwerben.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1051 EFG 2004 S. 1051 Nr. 14 NAAAB-21936
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