Benennung des Zahlungsempfängers bei Einschaltung eines britischen Subunternehmens
Leitsatz
Im Falle der Einschaltung britischer Subunternehmen der Rechtsform Ltd. in die Ausführung von Putz- und Stuckarbeiten ist
das Verlangen der Finanzbehörde nach Benennung des tatsächlichen Zahlungsempfängers unter Beachtung der gemeinschaftsrechtlichen
Freizügigkeit des Dienstleistungsverkehrs unverhältnismäßig, wenn für den Steuerpflichtigen nach den Gepflogenheiten des ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehrs ebenso wenig Anlass besteht, sich über die Identität seines Geschäftspartners zu vergewissern, wie im Rechtsverkehr
mit einer fachkompetent und zuverlässig auftretenden inländischen GmbH.
Bei Vorlage von Handelsregisterauszügen, Bescheinigungen deutscher Handwerkskammern und Krankenversicherungsnachweisen sowie
telefonischer Erreichbarkeit des Vertragspartners besteht aus Sicht des Steuerpflichtigen kein Anlass zu weiteren Nachforschungen
in Bezug auf das mögliche Auftreten einer Domizilgesellschaft.
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1019 EFG 2004 S. 1019 Nr. 14 INF 2004 S. 442 Nr. 12 KÖSDI 2004 S. 14278 Nr. 8 DAAAB-21935
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