Gewerblichkeit von Einkünften aus der Vermietung einer Ferienwohnung
Leitsatz
Ein Gewerbebetrieb bei der Vermietung einer Ferienwohnung kann angenommen werden, wenn im Einzelfall besondere Unstände hinzutreten,
nach denen die Betätigung des Vermieters als Ganzes gesehen das Gepräge einer selbständigen, nachhaltigen, von Gewinnstreben
getragenen Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erhält, hinter der die bloße Nutzung des Mietobjekts als Vermögensanlage
zurücktritt. Solche Umstände sind gegeben, wenn wegen bestimmter, ins Gewicht fallender, bei der Vermietung von Räumen nicht
üblicher Sonderleistungen des Vermieters oder wegen eines besonders häufigen Wechsels der Mieter eine gewisse, einem gewerblichen
Beherbergungsbetrieb (Hotel, Fremdenpension) vergleichbare unternehmerische Organisation erforderlich ist.
Fundstelle(n): JAAAB-21933
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