Zollrecht, Präferenzprüfung: Zollamtliche Feststellung der Unrichtigkeit einer vom Ausführer abgegebenen Ursprungserklärung
Leitsatz
Die zollamtliche Feststellung, eine Ursprungserklärung sei vom Ausführer zu Unrecht abgegeben worden, stellt keinen Verwaltungsakt
dar, der mit der Anfechtungsklage angegriffen werden kann; diese Feststellung erweist sich als bloße dem Ausführer bekannt
gegebene Rechtsauffassung des Hauptzollamtes, die keinen Regelungscharakter hat (Bestätigung der Rechtsprechung des Senats,
vgl. Gerichtsbescheid vom - IV 276/00 -, Abweichung von ).
Fundstelle(n): IAAAB-21929
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.