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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - IV 54/2003

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1

Holzeinschlagsvertrag und anschließende Schenkung des abgeholzten Grundstücks als zivilrechtlich einheitliches, den Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG erfüllendes Rechtsgeschäft

Leitsatz

Leitsatz: Wird in einem Holzeinschlagsvertrag vereinbart, dass das abgeholzte Grundstück an den Erwerber des Holzes geschenkt werden soll, kann darin ein zivilrechtlich einheitliches Rechtsgeschäft über den Erwerb des Grundstücks mit aufstehendem Holz liegen, das als tatbestandserfüllendes Rechtsgeschäft nach § 1 Abs. 1 Nr. I GrEStG der Grunderwerbsteuer unterliegt.

Fundstelle(n):
WAAAB-21907

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