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BBK Nr. 10 vom Seite 473 Fach 14 Seite 7280

Die Pensionszusage an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer bei Übertragung der Gesellschaftsanteile

von Dipl.-Finw. Mathias Wolf, Kehrig
++ Kernaussagen ++

Die Verpflichtung einer GmbH, ihrem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pension zu zahlen, ist bilanziell durch eine Rückstellung abzubilden. Sofern der Gesellschafter-Geschäftsführer jedoch die Veräußerung seiner GmbH-Anteile beabsichtigt, sind die steuerlichen Folgen hinsichtlich der Behandlung der Pensionsrückstellung, drohender vGA und dem erzielbaren Erlös für den Verkauf der Anteile zu würdigen.


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++ Kurzgliederung ++
I. II. III.
EinführungWiderruf der Pensionsverpflichtung durch die GmbH und Zahlung einer AbfindungVerzicht auf die erteilte Pensionszusage durch den Ges.-Gf. ohne Zahlung einer Abfindung
IV. V. VI. VII.
Vergleich/Wechselwirkung von Widerruf mit Abfindung und VerzichtVerkauf von WG (Asset deal)Übertragung der Pensionsverpflichtung auf eine neu gegründete GesellschaftÜbertragung der Pensionsverpflichtung auf einen Pensionsfonds

I. Einführung

Hat eine GmbH ihrem beherrschenden Ges.-Gf. eine Pensionszusage erteilt, werden die bei der Übertragung der Gesellschaftsanteile vorhandenen Pensionsverpflichtungen häufig als Hindernis angesehen.

Weitestgehend unproblematisch ist die Anteilsübertragung, wenn ...