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Darlehensgewährung zwischen nahen Angehörigen
++ Kernaussagen ++An die steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen stellt die Rechtsprechung erhöhte Anforderungen. Derartige Verträge sind einem „Fremdvergleichstest„ zu unterziehen. Besonders kritisch beurteilt die Rechtsprechung kombinierte Schenkungs- und Darlehensverträge, in denen Eltern ihren oft minderjährigen Kindern Geldbeträge schenken, die sodann als Darlehen zurückgewährt und meist im Betrieb oder zum Erwerb einer Einkunftsquelle eingesetzt werden.
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++ Kurzgliederung
++ | |||||
I. | Einführung | IV. | Tatsächliche Durchführung | ||
II. | Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung | V.VI. | FremdvergleichKombinierte Schenkungs-
und Darlehensverträge | ||
III. | Bürgerlich-rechtliche Wirksamkeit |
I. Einführung
Wer Geld braucht, etwa für Investitionen in seinem Betrieb, kann natürlich zur Bank gehen. In der Praxis wird aber häufig im Familienkreis nach einem Geldgeber Ausschau gehalten, weil Darlehensverträge unter nahen Angehörigen ein probates Instrument der Einkommensverlagerung darstellen, vor allem von Eltern auf ihre Kinder. Die Einkommensverlagerung ist perfekt, wenn der Darlehensnehmer die Zinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten...