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NWB Nr. 21 vom Seite 1607 Fach 26 Seite 4231

Rechtswahl bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen

Ministerialdirektor Wolfgang Koberski und Oberregierungsrat a. D. Dieter Hold, Berlin/Bonn

Aufgrund der internationalen Verflechtung der Wirtschaft gewinnt der grenzüberschreitende Einsatz von Arbeitnehmern (AN) ständig an Bedeutung. Grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse sind in zwei Richtungen möglich: als Entsendung ins Ausland und als Entsendung aus dem Ausland. Kernproblem jeder Auslandstätigkeit ist die Frage nach den im Einzelfall anzuwendenden Rechtsnormen. Im folgenden Beitrag werden die mit einer grenzüberschreitenden Tätigkeit von AN zusammenhängenden Rechtsfragen dargestellt. Von entscheidender Bedeutung ist dabei festzustellen, welches Recht auf den Arbeitsvertrag bzw. auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden ist. Diese Frage beantwortet gem. Art. 3 EGBGB das sog. Internationale Privatrecht. Das anzuwendende Recht wird in diesem Zusammenhang auch als „Arbeitsvertragsstatut„ bezeichnet.

I. Rechtswahl

Nach dem deutschen Internationalen Privatrecht, das das Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht vom (EVÜ) umsetzt, bestimmt sich das auf Arbeitsverträge anwendbare Recht (Individualarbeitsrecht) entweder nach der ausdrücklichen oder stillschweigenden Rechtswahl der Parteien des Arbeitsvertrags (Art. 27 EGBGB) oder – wenn eine Rechtswahl fehlt – nach obj...