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Geänderte Auffassung der US-Steuerbehörden zur Behandlung von Freiberufler-Personengesellschaften
I. Einleitung
Mit Erlass vom (Revenue Ruling 2004-3, nachfolgend „Ruling„) haben die US-Steuerbehörden (Internal Revenue Service, „IRS„) zur Auslegung von Art. 14 des DBA zwischen den USA und Deutschland Stellung genommen. Von dem Ruling betroffen sind natürliche Personen, die mittels einer international tätigen Personengesellschaft Einkünfte aus selbständiger Arbeit i. S. des Art. 14 des DBA erzielen.
Der IRS vertritt die Auffassung, dass ein nicht in den USA ansässiger Gesellschafter einer solchen Personengesellschaft, die eine feste Einrichtung (z. B. ein Zweigbüro) in den USA unterhält, der US-Besteuerung mit dem ihm zurechenbaren Teil der in der festen Einrichtung erzielten Einkünfte unterliegt. Dies soll auch dann gelten, wenn der nichtansässige Gesellschafter selbst persönlich keine Leistungen in den USA erbringt. Das Ruling steht im Gegensatz zu der Auffassung, die vom IRS im Jahre 1993 in einer verbindlichen Auskunft, einem sog. Private Letter Ruling (PLR 9331012 v. ), zu diesem Thema vertreten wurde.
II. Ausgangsfall
Der IRS stellt den folgenden Sachverhalt vor: Eine deutsche Personengesellschaft unterhält Büroräumlichkeiten sowohl in den...