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Die US-amerikanische Limited Liability Company (LLC) und ihre steuerrechtliche Einordnung für die Zwecke der deutschen Besteuerung
Die Beliebtheit der LLC als Gesellschaftsform hat in den US-amerikanischen Staaten seit den neunziger Jahren immer mehr zugenommen (Bungert, IStR 1993, S. 128; Haase, IStR 2002, S. 733) und es ist zu erwarten, dass das auch in Zukunft so bleibt. Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen, aber auch Konzernstrukturen verwenden sie. In bestimmten Geschäftszweigen, insbesondere denen der Banken und Versicherungen, ist sie allerdings nicht zugelassen (Hey, RIW 1992, S. 916). Sie bietet
zivilrechtliche Flexibilität bezüglich der gesellschaftsvertraglichen Gestaltung (Schnittker, GmbHR 2001, S. 713);
beschränkte Haftung der Gesellschafter (Schnittker, GmbHR 2001, S. 713); und in aller Regel auch
die steuerrechtliche Behandlung in den USA als Personengesellschaft (Hey, RIW 1992, S. 916; Schnittker, GmbHR 2001, S. 382), was zur Vermeidung der für das US‐amerikanische Körperschaftsteuersystem charakteristischen Doppelbelastung durch Besteuerung der Gewinne auf der Ebene der Gesellschaft und der Gesellschafter führt (Zschiegner, IWB 1997, F. 8 USA Gr. 2 S. 895; Halm, GmbHR 1995, S. 576; Schnittker, GmbHR 2001, S. 713). S. 398
Die Limi...