Testamentarisch angeordnete
Zahlungen an eine frühere Haushälterin des Erblassers aus der
Erbmasse
Leitsatz
1) Die Anordnung des Erblassers
gegenüber dem Erben, der früheren Haushälterin bestimmte
Leistungen zukommen zu lassen, führt beim Erben nicht zu einer
berücksichtigungsfähigen dauernden Last i.S.v.
§ 10 Abs. 1 Nr. 1 a
EStG, sondern sind als freiwillige Zuwendungen nach
§ 12 Nr. 2 EStG
steuerlich unbeachtlich.
2) Eine dauernde Last kann bei
Anordnung durch testamentarische Verfügung vorliegen, wenn der Berechtigte
bereits vorher einen Anspruch auf die Leistungen erworben hatte.
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 979 EFG 2004 S. 979 Nr. 13 NAAAB-21197
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