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Sächsisches FG Urteil v. - 5 K 9/01 (Kg) EFG 2004 S. 1121

Gesetze: EStG 2000 § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. dEStG 2000 § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. aEStG 2000 § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1EStG 2000 § 63 Abs. 1 S. 2 SozDiG § 1 Abs. 1 SozDiG § 1 Abs. 2 GGArt. 1 Abs. 1 GGArt. 20 Abs. 1 GGArt. 3 Abs. 1 GG Art. 6 Abs. 1

Familienleistungsausgleich

Kindergeldanspruch bei unentgeltlich ausgeübtem freiwilligen sozialen Jahr im außereuropäischen Ausland

Leitsatz

1. Zwar sind nach dem Wortlaut von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres nur im Inland und im Europäischen Ausland geleistete Dienste kindergeldrechtlich zu berücksichtigen.

2. Es besteht aber aufgrund einer analogen Anwendung des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG auch ein Kindergeldanspruch bei Ableistung der durch die Vorschrift begünstigten Dienste im außereuropäischen Ausland, wenn der jeweilige Dienst von dem Kind unentgeltlich bzw. nur gegen Unterkunft, Verpflegung und ein geringes Taschengeld geleistet wird (hier: Volontariat der volljährigen Tochter im Rahmen eines Freiwilligen sozialen Jahres in Israel).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1121
AAAAB-21184

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