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Sächsisches FG Beschluss v. - 3 V 2194/02

Gesetze: InvZulG 1999 § 3 Abs. 1 S. 2 (i.d.F. v. ) EStG § 7hEStG § 7i Gesetz zur Änderung des Investitionszulagengesetzes 1999 GG Art. 20 Abs. 3FGO § 69 Abs. 2 S. 2FGO § 69 Abs. 3 S. 1

Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Investitionszulage wegen des rückwirkenden Ausschlusses der Doppelförderung aufgrund Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen durch Erwerber

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (Investitionszulage nebst Zinsen 2000)

Leitsatz

Schließt die Vorschrift des § 3 Abs. 1 Satz 2 InvZulG 1999 erst seit der Änderung des Investitionszulagengesetzes 1999 vom eine Investitionszulagenbegünstigung der Herstellungsarbeiten an Mietwohngebäuden wegen der Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen durch die Erwerber aus, ist ernstlich zweifelhaft, ob für zuvor getätigte Investitionen gewährte Investitionszulage zurückgefordert werden kann.

Fundstelle(n):
PAAAB-21179

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