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Kein Ausschluss der Eigenheimzulage bei Erwerb einer Wohnung aus der Konkursmasse des Ehegatten
Wer eine Wohnung von seinem Ehegatten kauft, hat nach § 2 Abs. 1 Satz 3 EigZulG keinen Anspruch auf Eigenheimzulage. Kein Erwerb vom Ehegatten i. S. dieser Vorschrift liegt nach Auffassung des dann vor, wenn ein Ehegatte die Wohnung vom Konkursverwalter aus der Konkursmasse des anderen Ehegatten erwirbt. Entscheidend sei, dass mit der Eröffnung des Konkursverfahrens nicht mehr der Ehemann, sondern nur noch der Konkursverwalter über das konkursbefangene Grundstück habe verfügen dürfen. Zum Verkauf sei allein der Konkursverwalter berechtigt gewesen, so dass der Erwerb des Grundstücks praktisch dem Erwerb von einem Dritten gleichgekommen sei.