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BBV 5/2004 S. 6

Entgelt für Inanspruchnahme eines Grundstücks im Zuge der Errichtung einer baulichen Anlage auf dem Nachbargrundstück

Erhält ein Eigentümer für die Inanspruchnahme seines Grundstücks im Zuge der Errichtung einer baulichen Anlage auf dem Nachbargrundstück ein Entgelt, muss er dieses gemäß , nach § 21 Abs. 1 EStG versteuern. Richtet sich die vertragliche Vereinbarung auf eine zeitlich begrenzte Nutzungsbefugnis, kommt es nicht darauf an, wie die Parteien ihr Übereinkommen bezeichnen und ob sie die Begriffe „Vermietung„ oder „Verpachtung„ verwenden. Maßgeblich ist der wirtschaftliche Gehalt des von den Beteiligten abgeschlossenen Vertrags.