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BBV 5/2004 S. 4

Nachweispflicht des Steuerpflichtigen

Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, sämtliche von einem Steuerpflichtigen geltend gemachten Aufwendungen ohne irgendeinen Nachweis anzuerkennen. Der Steuerpflichtige muss die betreffenden Aufwendungen nachweisen oder zumindest glaubhaft machen, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist .