Umsatzsteuerliche
Behandlung der Vermietung von Sportanlagen (Bowlingbahn) vor dem
Aufteilung der Umsätze
1.
Aussetzung der Vollziehung Umsatzsteuer 1996-1999 (Az. 2 V 587-590/02)
2. Aussetzung der Vollziehung Umsatzsteuer 2000 (Az. 2 V
598-602/02)
3. Aussetzung der Vollziehung Umsatzsteuer 2001 (Az.
2 V 190/03)
Leitsatz
1. Umsätze aus der
Nutzungsüberlassung von Sportanlagen können bis zum in
eine steuerfreie Grundstücksüberlassung und in eine steuerpflichtige
Überlassung von Betriebsvorrichtungen aufgeteilt werden.
2. Die einzelne Bahn einer
Bowlinganlage ist eine Betriebsanlage, die aus Betriebsvorrichtung und dem Teil
des Gebäudes besteht, der sie umschließt und mit dem sie verbunden
ist. Insoweit ist das Bauwerk bewertungsrechtlich und auch
umsatzsteuerrechtlich als Teil des Gebäudes anzusehen und damit dem
Grundstück zuzurechnen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 605 EFG 2004 S. 605 Nr. 8 KÖSDI 2004 S. 14207 Nr. 6 OAAAB-20955
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