Zurechnung von
Einnahmen aufgrund von Kontrollmitteilungen
Einkommensteuer 1998
und 1999 und Umsatzsteuer 1998
Leitsatz
1. Es spricht gegen die spätere
Behauptung der Klägers, Steuerbescheide nicht erhalten zu haben, wenn er
zuvor ein Einspruchsverfahren wegen dieser Bescheide geführt und erst nach
Zugang der für ihn negativen Einspruchsentscheidung erstmals den
Nichterhalt der Bescheide behauptet hat.
2. Durch Kontrollmitteilungen bekannt
gewordene Einnahmen des Klägers als Subunternehmer können ihm auch
dann umsatzsteuerlich voll zugerechnet werden, wenn er die teilweise
Leistungserbringung und Vereinnahmung durch seine Lebensgefährtin
behauptet, aber nicht näher substantiiert und bewiesen hat.
Fundstelle(n): EAAAB-20954
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