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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 727/01 EFG 2004 S. 1102

Gesetze: AO § 173 Abs. 2

Änderung von Steuerbescheiden nach Außenprüfung bei Steuerhinterziehung/leichtfertiger Steuerverkürzung

Leitsatz

  1. Soweit Steuerbescheide aufgrund einer Außenprüfung ergangen sind, können sie nach § 173 Abs. 2 Satz 1 AO nur aufgehoben oder geändert werden, wenn eine Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung vorliegt.

  2. Die Durchbrechung der Änderungssperre des § 173 Abs. 2 AO kann nur zu Gunsten des Finanzamts eingreifen, da die Vorschrift darauf zielt, dem Stpfl. die Früchte unlauteren Verhaltens vorzuenthalten.

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 788 Nr. 13
EFG 2004 S. 1102
EFG 2004 S. 1102 Nr. 15
NWB-Eilnachricht Nr. 39/2005 S. 3304
TAAAB-20949

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