Vollunentgeltlichkeit einer zu Wohnzwecken überlassenen Wohnung i.S.d. § 10h EStG
Leitsatz
Das Tatbestandsmerkmal der Vollunentgeltlichkeit setzt voraus, dass die Berechtigung des Nutzungsberechtigten vom Stpfl.
abgeleitet wird. Außerdem darf keinerlei Gegenleistung für die Nutzungsüberlassung erbracht werden.
Bestellt ein Stpfl. seiner Mutter einen Altenteil (Wohnrecht) an einer im Obergeschoss einer Hofstelle belegenen Wohnung,
nutzt er die zum Altenteil gehörigen Räumlichkeiten aber anschließend selbst und überlässt seiner Mutter unentgeltlich eine
andere, nach Einräumung des Altenteils fertiggestellte Wohnung, so liegt keine vollunentgeltliche Wohnungsüberlassung vor.
Vielmehr ist eine wechselseitige Nutzungsüberlassung, d.h. ein tauschähnliches Verhältnis, gegeben.
Fundstelle(n): ZAAAB-20947
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