Übergangsgelder eines mit Ablauf seiner Amtszeit
entlassenen, hauptamtlichen Bürgermeisters sind nicht nach
§ 3 Nr. 10 EStG
steuerfrei
Einkommensteuer 1999
Leitsatz
1. Nach dem Grundsatz der
Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen und wegen der engen Verbundenheit beider
Vorschriften ist
§ 3 Nr. 10 EStG
im gleichen Sinne auszulegen wie
§ 3 Nr. 9 EStG in
dessen bis zum Inkrafttreten des Steueränderungsgesertzes 1965 geltender
Fassung. Voraussetzung für die Anwendung dieser Steuerbefreiung war nach
ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs das Vorliegen einer sozial
ungerechtfertigten Kündigung.
2. Geldleistungen, die ein mit Ablauf
seiner Amtszeit entlassener hauptamtlicher Bürgermeister deswegen
erhält, weil er nicht im Anschluss hieran erneut für eine weitere
Amtszeit in dasselbe Amt berufen worden oder in Ruhestand getreten ist, sind
danach keine Übergangsgelder oder Übergangsbeihilfen im Sinne von
§ 3 Nr. 10 EStG.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 968 EFG 2004 S. 968 Nr. 13 KAAAB-20939
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.