Änderung der Schlussbilanz einer verschmolzenen GmbH zur
Ausübung des Bewertungswahlrechts des
§ 11 Abs. 1 Satz 2
UmwStG
Leitsatz
Beantragt eine GmbH als
Rechtsnachfolgerin einer anderen GmbH, deren Vermögen im Wege der
Verschmelzung auf sie übergegangen ist, die Schlussbilanz der
übertragenen GmbH dahingehend zu ändern, dass für bestimmte
Wirtschaftsgüter statt dem Buchwert ein höherer, unter dem Teilwert
liegender Wert angesetzt wird, steht der Zulässigkeit des Antrags nicht
die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz entgegen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2004 S. 1732 Nr. 32 DStRE 2004 S. 892 Nr. 15 EFG 2004 S. 858 EFG 2004 S. 858 Nr. 11 INF 2004 S. 450 Nr. 12 KÖSDI 2004 S. 14205 Nr. 6 KÖSDI 2004 S. 14318 Nr. 9 WAAAB-20935
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.