Änderung der Schlussbilanz einer verschmolzenen GmbH zur
Ausübung des Bewertungswahlrechts des
§ 11 Abs. 1 Satz 2
UmwStG
Leitsatz
Beantragt eine GmbH als
Rechtsnachfolgerin einer anderen GmbH, deren Vermögen im Wege der
Verschmelzung auf sie übergegangen ist, die Schlussbilanz der
übertragenen GmbH dahingehend zu ändern, dass für bestimmte
Wirtschaftsgüter statt dem Buchwert ein höherer, unter dem Teilwert
liegender Wert angesetzt wird, steht der Zulässigkeit des Antrags nicht
die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz entgegen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2004 S. 1732 Nr. 32 DStRE 2004 S. 892 Nr. 15 EFG 2004 S. 858 EFG 2004 S. 858 Nr. 11 INF 2004 S. 450 Nr. 12 KÖSDI 2004 S. 14205 Nr. 6 KÖSDI 2004 S. 14318 Nr. 9 WAAAB-20935
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