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Sächsisches FG Beschluss v. - 5 V 2088/03 (Kg)

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 1EStG § 74 Abs. 1SGB III § 38 Abs. 1SGB III § 38 Abs. 4SGB III § 118ff AO § 37 Abs. 2FGO § 69 Abs. 2 S. 2

Rückforderung des Kindergelds von arbeitslosem Kind als Abzweigungsempfänger wegen unterlassener erneuter Arbeitslosmeldung

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (Familienleistungsausgleich)

Leitsatz

Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass ein volljähriges, unter 21 Jahre altes Kind nicht mehr als „arbeitsloses„ Kind kindergeldrechtlich zu berücksichtigen ist, wenn es sich trotz eines entsprechendes Hinweises bei der Antragstellung nicht nach drei Monaten seit der letzten Arbeitslosmeldung wieder persönlich als arbeitslos gemeldet hat.

Es ist auch nicht ernstlich zweifelhaft, dass die Familienkasse in diesem Fall von dem Kind als ursprünglichem Abzweigungsempfänger des Kindergelds die Erstattung des Kindergelds auch dann fordern darf, wenn das Kind gleichzeitig Sozialhilfe erhalten hat und ohne den Erhalt des Kindergelds eine höhere Sozialhilfe beanspruchen hätte können.

Fundstelle(n):
AAAAB-20912

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