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FG Bremen Urteil v. - 1 K 643/02 EFG 2004 S. 504

Gesetze: EStDV § 82f Abs. 2, EStDV § 82f Abs. 5 S. 2

Keine Sonderabschreibung gemäß § 82f EStDV nach Gesellschafterwechsel bei Schifffahrts-KG

Leitsatz

Eine Schifffahrtsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG kann die Sonderabschreibung nach § 82f EStDV nach einem entgeltlichem Gesellschafterwechsel für den „neu” eintretenden Gesellschafter nicht geltend machen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DB 2005 S. 13 Nr. 34
EFG 2004 S. 504
EFG 2004 S. 504 Nr. 7
QAAAB-20911

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