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Sächsisches FG Urteil v. - 3 K 2571/02

Gesetze: UStG 1999 § 15 Abs. 1bFGO § 40 Abs. 2AO § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 3AO § 165 Abs. 2 S. 2Richtlinie 77/388/EWG Art. 6Richtlinie 77/388/EWG Art. 17Richtlinie 77/388/EWG Art. 27 Entscheidung 2000/186/EG Art. 2 Entscheidung 2000/186/EG Art. 3

Kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage wegen eines vom FA unter Hinweis auf ein Musterverfahren beim EuGH vorläufig veranlagten Streitpunktes

Umsatzsteuer 2000

Leitsatz

Hat das FA den Umsatzsteuerbescheid wegen der Einschränkung des Vorsteuerabzugs gem. § 15 Abs. 1 b UStG 1999 und unter Hinweis auf das Verfahren V R 30/00, in dem der BFH die Sache dem EuGH zur Überprüfung vorgelegt hat, für vorläufig erklärt, so ist eine gleichwohl wegen der Rechtmäßigkeit von § 15 Abs. 1 b UStG 1999 erhobene Klage mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig.

Fundstelle(n):
MAAAB-20892

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