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Grenzen der tatsächlichen Verständigung
I. Grundlagen
1. Begriff der tatsächlichen Verständigung
Es gibt wenige aktuelle steuerrechtliche Themen, die in ihren dogmatischen Grundlagen so umstritten sind und dennoch in Rechtsprechung und Literatur so viel Zuspruch erfahren wie das Rechtsinstitut der tatsächlichen Verständigung. Seit der Grundsatzentscheidung des VIII. Senats des (BStBl 1985 II S. 354) ist in Rechtsprechung, Verwaltung und Lehre anerkannt, dass in Fällen erschwerter Sachverhaltsermittlung durch eine tatsächliche Verständigung zwischen den Beteiligten, d. h. der Finanzbehörde und den Steuerpflichtigen, die verbindliche Festlegung eines bestimmten Sachverhalts oder eine bestimmte Sachbehandlung vereinbart werden kann (v. Wedelstädt, AO-StB 2001 S. 190).
Indes trifft der bereits vom Reichsfinanzhof im Jahr 1925 geprägte Begriff (RFHE 18 S. 92) nicht genau das, was eigentlich gemeint ist. Gemeint ist nicht, dass eine Verständigung tatsächlich stattgefunden hat, sondern gemeint ist eine Verständigung im Tatsächlichen in Abgrenzung zu einer nicht für zulässig erachteten Verständigung bzw. einem Vergleich über das anzuwe...