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OFD Hamburg - S 2442 - 2/00 - St 323

Änderungen des Kirchengesetzes über Art und Höhe der Kirchensteuer (Kirchensteuerbeschluss) der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche

Durch das achte Kirchensteueränderungsgesetz vom ist die Kirchensteuerordnung (KiStO) der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche zur Anpassung an die neue Währung Euro im wesentlichen wie folgt geändert worden:

  1. Der Mindestbetrag der Kirchensteuer (§ 1 Abs. 1 Satz 2 KiStO) beträgt ab 3,60 €.

  2. § 2 KiStO wurde wie folgt gefaßt:

    § 2

    Mindestbetrag der Kirchensteuer

    Der Mindestbetrag der Kirchensteuer in Höhe eines Vomhundertsatzes der Einkommen-(Lohn-)steuer beträgt unter Berücksichtigung von § 1 Abs. 3 und 4 dieses Kirchensteuerbeschlusses

    bei täglichem Lohnzahlungszeitraum 0,00 Euro,
    bei wöchentlichem Lohnzahlungszeitraum 0,07 Euro,
    bei monatlichem Lohnzahlungszeitraum 0,30 Euro.

  3. Das Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe beträgt:

    Tabelle in neuem Fenster öffnen
    Stufe
    Bemessungsgrundlage (Gemeinsam zu versteuerndes Einkommen nach § 9 Abs. 2 Kirchensteuerordnung) Euro
    jährliches Kirchgeld Euro
    1
    30.000 – 37.499
    96
    2
    37.500 – 49.999
    156
    3
    50.000 – 62.499
    276
    4
    62.500 – 74.999
    396
    5
    75.000 – 87.499
    540
    6
    87.500 – 99.999
    696
    7
    100.000 – 124.999
    840
    8
    125.000 – 149.999
    1.200
    9
    150.000 – 174.999
    1.560
    10
    175.000 – 199.999
    1.860
    11
    200.000 – 249.999
    2.220
    12
    250.000 – 299.999
    2.940
    13
    300.000 und mehr
    3.600

Die vorgenannten Änderungen sind entsprechend ...

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