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Änderungen des Kirchengesetzes über Art und Höhe der Kirchensteuer (Kirchensteuerbeschluss) der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche
Durch das achte Kirchensteueränderungsgesetz vom ist die Kirchensteuerordnung (KiStO) der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche zur Anpassung an die neue Währung Euro im wesentlichen wie folgt geändert worden:
Der Mindestbetrag der Kirchensteuer (§ 1 Abs. 1 Satz 2 KiStO) beträgt ab 3,60 €.
§ 2 KiStO wurde wie folgt gefaßt:
§ 2
Mindestbetrag der Kirchensteuer
Der Mindestbetrag der Kirchensteuer in Höhe eines Vomhundertsatzes der Einkommen-(Lohn-)steuer beträgt unter Berücksichtigung von § 1 Abs. 3 und 4 dieses Kirchensteuerbeschlusses
bei täglichem Lohnzahlungszeitraum 0,00 Euro,
bei wöchentlichem Lohnzahlungszeitraum 0,07 Euro,
bei monatlichem Lohnzahlungszeitraum 0,30 Euro.Das Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe beträgt:
Tabelle in neuem Fenster öffnenStufeBemessungsgrundlage (Gemeinsam zu versteuerndes Einkommen nach § 9 Abs. 2 Kirchensteuerordnung) Eurojährliches Kirchgeld Euro130.000 – 37.49996237.500 – 49.999156350.000 – 62.499276462.500 – 74.999396575.000 – 87.499540687.500 – 99.9996967100.000 – 124.9998408125.000 – 149.9991.2009150.000 – 174.9991.56010175.000 – 199.9991.86011200.000 – 249.9992.22012250.000 – 299.9992.94013300.000 und mehr3.600
Die vorgenannten Änderungen sind entsprechend ...