Zentrale Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen;
Beziehungen eines Steuerausländers zum Ausland und eines Steuerausländers zum Inland („IZA-Erlass”)
– Euro-Umstellung –
Bezug:
Punkt 5 des Erlasses vom – S 1300 – 24 – 33 – gilt ab dem in der folgenden Fassung:
Zur Verkürzung der Bearbeitungsfristen und zum Abbau von Bearbeitungsrückständen sollten zukünftig Anfragen nur gestellt werden, wenn
eine steuerliche Auswirkung von mehr als 5.000 Euro und/oder
in Bezug auf ein und dieselbe ausländische Firma Betriebsausgabenabzüge bei mehreren inländischen Steuerpflichtigen von insgesamt über 10.000 Euro zu vermuten und/oder
Dauersachverhalte (z.B. Arbeitnehmerverleih/Werkvertrag, Neuaufnahme von ausländischen Firmen u.Ä.)
gegeben sind.
Niedersächsisches Finanzministerium v. - S 1300 - 24 - 33 31
Fundstelle(n):
VAAAB-20688