Für die Inanspruchnahme eines aufgrund seiner bedingt vorsätzlichen Beteiligung am Umschlag geschmuggelter Zigaretten gesamtschuldnerisch
verpflichteten Eingangsabgabenschuldners bedarf es keiner ausdrücklichen Erwägungen der Zollbehörde zum Auswahlermessen, da
deren Ermessenbetätigung im Falle der Begehung einer vorsätzlichen Steuerstraftat (Beihilfe zur Steuerhehlerei) in gleicher
Weise wie bei der Inanspruchnahme von Haftenden vorgeprägt ist.
Für die Ausübung des Auswahlermessens ist nur der Verschuldensgrad, nicht aber der Umfang der Beteiligung erheblich.
Fundstelle(n): HAAAB-20645
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.