Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf Grund einer
neuen gewerblichen Tätigkeit des Gemeinschuldners entstandene Umsatzsteuer
ist keine Masseverbindlichkeit
Umsatzsteuer-Vorauszahlung
2002
Leitsatz
1. Die Insolvenzordnung enthält
keine Rechtsgrundlage dafür, dass der Gemeinschuldner durch
Rechtsgeschäfte nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Masse
belasten kann.
2. Aus Wortlaut und Systematik der
Insolvenzordnung ergibt sich, dass nur der Insolvenzverwalter
Masseverbindlichkeiten begründen kann.
3. Schuldner der Umsatzsteuer im
Hinblick auf eine durch den Gemeinschuldner nach Eröffnung des
Insolvenzverfahrens begonnene neue gewerbliche Tätigkeit ist nicht der
Insolvenzverwalter, sondern der Gemeinschuldner. Die insoweit entstandene
Umsatzsteuer stellt keine Masseverbindlichkeit dar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1171 EFG 2004 S. 1171 Nr. 15 EAAAB-20633
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