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FG des Saarlandes Beschluss v. - 2 K 269/98 EFG 2003 S. 1199

Gesetze: GKG § 13 Abs. 1 S. 1, GKG § 13 Abs. 2, GKG § 25 Abs. 2, BewG § 78, ErbStG § 12 Abs. 3, GrStG § 13 Abs. 1

Bemessung des Streitwerts bei Streitigkeiten über die Höhe des Einheitswerts

Leitsatz

Der Streitwert bei Streitigkeiten über die Feststellung des Einheitswerts ist in Hinblick darauf, dass eine solche derzeit regelmäßig für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie die Grundsteuer getroffen wird, pauschal mit 10 v.H. des streitigen Wertunterschieds zu ermitteln.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1199
EFG 2003 S. 1199 Nr. 16
KAAAB-20631

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