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Einkommensteuer | Konsequenzen aus der Gerritse-Entscheidung des EuGH
Der Mindeststeuersatz gem. § 50 Abs. 3 Satz 2 EStG 1990 von 25 % des Einkommens eines gebietsfremden beschränkt Steuerpflichtigen aus selbständiger Arbeit verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht, sofern er nicht höher ist als der Steuersatz, der sich für den betroffenen Steuerpflichtigen tatsächlich aus der Anwendung des progressiven Steuertarifs auf die Nettoeinkünfte zuzüglich eines Betrags in Höhe des Grundfreibetrags ergeben würde (). • Hinweis: Die Vorinstanz, das , EFG 2002, S. 916), hatte unter Berufung auf die sog. Asscher-Entscheidung des , IWB 1996, F. 11a S. 115 ff. und S. 125) den Mindeststeuersatz von 25 % für beschränkt Stpfl. und die darin liegende Versagung des Grundfr...BStBl II 2003, S. 859BStBl I 2003, S. 553