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Sächsisches FG Beschluss v. - 3 V 1611/02

Gesetze: UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1, FGO § 69 Abs. 3, FGO § 69 Abs. 2 S. 2

Leistungsaustausch

Verwaltungs- und Bewirtschaftungstätigkeit als sonstige Leistung

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (Umsatzsteuer 1996 und 1997)

Leitsatz

Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass zwischen einer GmbH und ihrer Alleingesellschafterin – einer Gemeinde – ein umsatzsteuerbarer und steuerpflichtiger Leistungsaustausch stattfindet, wenn die Gesellschaft aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrages die Verwaltung und Bewirtschaftung der mit Restitutionsansprüchen belasteten Grundstücke der Gemeinde gegen eine jährliche Vergütung übernimmt. Das gilt unbeschadet des Umstandes, dass die Vergütung im abgekürzten Zahlungsweg entweder durch Aufrechnung gegen die Einnahmen aus dem verwalteten Grundeigentum oder durch Inanspruchnahme des Restitutionsempfängers aufgebracht wird.

Fundstelle(n):
TAAAB-20427

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