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Sächsisches FG Urteil v. - 7 K 2277/98

Gesetze: UStG 1993 § 15 Abs. 1 Nr. 1, UStG 1993 § 14 Abs. 4

Vom leistenden Unternehmer ausgestellte Rechnung als Voraussetzung des Vorsteuerabzugs

Umsatzsteuer 1993

Leitsatz

1. Eine Rechnung muss insbesondere auch Angaben tatsächlicher Art enthalten, welche die Identifizierung des leistenden Unternehmers sowie der abgerechneten Leistung derart ermöglichen, dass deren eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles möglich ist. Rechnungsaussteller und Leistender müssen identisch sein. Eine von einem Dritten, der die berechnete Leistung nicht erbracht hat, ausgestellte Rechnung berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug.

2. Ein Anschreiben des leistenden Unternehmers, das allenfalls einen mittelbaren Bezug zu der von einem Dritten erteilten Rechnung aufweist, inhaltlich jedoch nicht über ein Angebot zum Abschluss eines Darlehensvertrages über einen Teil des Kaufpreises hinausgeht, stellt keine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung dar.

Fundstelle(n):
VAAAB-20422

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