Vom leistenden Unternehmer ausgestellte Rechnung als
Voraussetzung des Vorsteuerabzugs
Umsatzsteuer 1993
Leitsatz
1. Eine Rechnung muss insbesondere
auch Angaben tatsächlicher Art enthalten, welche die Identifizierung des
leistenden Unternehmers sowie der abgerechneten Leistung derart
ermöglichen, dass deren eindeutige und leicht nachprüfbare
Feststellung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles
möglich ist. Rechnungsaussteller und Leistender müssen identisch
sein. Eine von einem Dritten, der die berechnete Leistung nicht erbracht hat,
ausgestellte Rechnung berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug.
2. Ein Anschreiben des leistenden
Unternehmers, das allenfalls einen mittelbaren Bezug zu der von einem Dritten
erteilten Rechnung aufweist, inhaltlich jedoch nicht über ein Angebot zum
Abschluss eines Darlehensvertrages über einen Teil des Kaufpreises
hinausgeht, stellt keine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung dar.
Fundstelle(n): VAAAB-20422
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