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Sächsisches FG Urteil v. - 3 K 421/99

Gesetze: UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2

Zugehörigkeit eines Grundstücks zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen bei der Prüfung einer umsatzsteuerlichen Organschaft

Aufforderung zur Abgabe korrigierter Umsatzsteuer-Voranmeldungen vom

Leitsatz

Die für eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft notwendige wirtschaftliche Eingliederung kann bei einer Betriebsaufspaltung auch dann gegeben sein, wenn das Betriebsunternehmen als Organgesellschaft vom Besitzunternehmen als Organträger ein Grundstück mietet, welches – obwohl es jederzeit am Markt ein für seine Belange gleichwertiges Grundstück mieten oder kaufen könne – als wesentliche Betriebsgrundlage anzusehen ist.

Fundstelle(n):
LAAAB-20421

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