Abzugsfähigkeit von Vorsteuern aus Mietrechnungen durch
gemeinnützigen Verein
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
(Umsatzsteuer 1999)
Leitsatz
Mietet ein gemeinnütziger
eingetragener Verein, der sowohl Umsätze im ideellen Bereich, in einem
Bereich als Zweckbetrieb als auch in einem Bereich als wirtschaftlicher
Geschäftsbetrieb erzielt, einzelne gewerbliche Räume, kann der Verein
nicht den Vorsteuerabzug aus den Mietrechnungen mit gesondertem
Umsatzsteuerausweis geltend machen, wenn auf die Umsatzsteuerfreiheit der
Vermietung nicht verzichtet werden kann, weil sie die Räume zur
Ausführung von Umsätzen nutzt, die zu mehr als 5 v.H. (hier: 19,85
v.H.) den ideellen und damit den nichtunternehmerischen Bereich betreffen.
Fundstelle(n): KAAAB-20417
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