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Sächsisches FG Urteil v. - 7 K 957/01

Gesetze: AO 1977 § 171 Abs. 3, AO 1977 § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, UStG § 18 Abs. 3 S. 1

Einreichung einer gesetzlich vorgeschriebenen Steuererklärung kein Antrag i.S. des § 171 Abs. 3 AO 1977

Umsatzsteuer 1992

Leitsatz

Weder die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung abzugebende, erst zwei Tage vor Ablauf der Festsetzungsfrist eingereichte, zu einer Erstattung führende Umsatzsteuererklärung noch das einen Tag später datierte Schreiben des steuerlichen Beraters mit der Bitte um Steuerfestsetzung entsprechend der eingereichten Umsatzsteuererklärung ist als – den Fristablauf hemmender – Antrag auf Steuerfestsetzung i.S. des § 171 Abs. 3 AO 1977 anzusehen.

Fundstelle(n):
SAAAB-20410

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