Steuerbarkeit des aufgrund einer kommunalen
Ordnungsmaßnahmevereinbarung vereinnahmten Entgelts
Leichtfertige Steuerverkürzung durch Verschweigen der Einnahme in
der Steuererklärung
Umsatzsteuer 1994
Leitsatz
1. Eine mit der Gemeinde getroffene
Ordnungsmaßnahmevereinbarung, nach der der Steuerpflichtige ein nicht
sanierungsfähiges Gebäude gegen Erstattung der Abbruchkosten und
Abbruchfolgekosten abbrechen lässt, begründet einen umsatzsteuerbaren
und steuerpflichtigen Leistungsaustausch, denn der Steuerpflichtige führt
um der versprochenen Zahlung willen eine der Gemeinde obliegende
städtebauliche Aufgabe durch.
2. Macht der steuerlich beratene
Steuerpflichtige den Vorsteuerabzug aus den ihm entstandenen Abbruchkosten und
Abbruchfolgekosten geltend, und verschweigt er gegenüber dem Finanzamt die
von der Gemeinde erhaltene Erstattung, so begeht er damit eine leichtfertige
Steuerverkürzung, wenn die steuerliche Abwicklung des Zuschusses nach der
mit der Gemeinde getroffenen Vereinbarung ausdrücklich ihm übertragen
worden ist.
Fundstelle(n): BAAAB-20407
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