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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 16 K 329/03

Gesetze: AO § 163, UStG § 15a, UStG § 24

Billigkeitsmaßnahmen für Vorsteuerberichtigung bei Übergang zur Durchschnittsbesteuerung nach § 24 UStG

Leitsatz

  1. Die Anwendung des § 15a UStG ist nicht antragsgebunden. Es handelt sich vielmehr um die Anwendung gebundenen Rechts.

  2. Optiert ein Landwirt zur Durchschnittsbesteuerung nach § 24 UStG mit der Konsequenz von Umsatzsteuerberichtigungen nach § 15a UStG zu seinen Lasten, so kann die Steuer im Billigkeitswege (§ 163 AO) unter Verzicht der Vorsteuerberichtigung festgesetzt werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
QAAAB-20399

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