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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - IV 453/2001

Gesetze: InvZulG § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3

Investitionszulage für Erhaltungsarbeiten an Gebäuden

Leitsatz

§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvZulG 1999 beschränkt den Kreis der Investoren nicht auf zivilrechtliche oder wirtschaftliche Eigentümer. Anspruch auf Investitionszulage für Maßnahmen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvZulG 1999 hat deshalb auch ein Nießbraucher, wenn er die Erhaltungsarbeiten an dem zur Nutzung überlassenen Gebäude auf eigene Kosten und eigenes Risiko durchführt.

Fundstelle(n):
HAAAB-20389

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