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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - IV 453/2001

Gesetze: InvZulG § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3

Investitionszulage für Erhaltungsarbeiten an Gebäuden

Leitsatz

§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvZulG 1999 beschränkt den Kreis der Investoren nicht auf zivilrechtliche oder wirtschaftliche Eigentümer. Anspruch auf Investitionszulage für Maßnahmen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvZulG 1999 hat deshalb auch ein Nießbraucher, wenn er die Erhaltungsarbeiten an dem zur Nutzung überlassenen Gebäude auf eigene Kosten und eigenes Risiko durchführt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
HAAAB-20389

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